Paragraph 48a Abs. 3 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) regelt, dass die anstelle des Führerscheins für BF 17 ausgestellte Prüfungsbescheinigung nur im Inland als Nachweis der Fahrberechtigung dient.
Diese Regelung führte zu der zwingenden Folgerung, die Prüfungsbescheinigung berechtige nicht zum Fahren im Ausland
Weil das österreichische Pendant zu BF17 – die „vorgezogene Lenkerberechtigung“ – in Deutschland aber anerkannt wird, wollte sich ein bayerischer Polizeibeamter mit der engen deutschen Regelung nicht zufrieden geben.
Er hat deshalb beim österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nachgefragt, ob Inhaber der deutschen „BF 17-Prüfungsbescheinigung“ auch in Österreich fahren dürfen.
Die wesentlichen Passagen aus der Antwort des österreichischen Ministeriums vom 22.12.2009 zitieren wir nachstehend:
… Das Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dankt für Ihr Schreiben vom 9. Dezember 2009. Bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die beiden Führerscheinmodelle BF17 in Deutschland und L17 in Österreich vergleichbar sind. Es wird daher die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung (L17) der Führerscheinklasse B auch in Deutschland anerkannt. Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren …
bmvit
Selbstverständlich müssen Inhaber der Prüfungsbescheinigung auch in Österreich von einer in der Prüfungsbescheinigung genannten Person begleitet werden, wenn sie ein Kraftfahrzeug der Klasse B führen.
Auf andere Staaten kann diese Regelung nicht übertragen werden.
8 comments
Robert Moss
Das ist doch mal eine gute Nachricht, wurde auch Zeit das dies mal geklärt wurde.
Ich sehe die BF17 Fahrschüler schon durch Österreich fahren. Mama und Papa total beduselt nach dem Après-Ski und die Tochter bzw. der Sohn fährt sie zum Hotel zurück…
ACHTUNG: Die BF17-Begleitpersonen müssen nüchtern sein!
Richard Dahnke
Das stimmt nicht. Für die Begleitperson gilt wie beim selbst fahren die 0,5 Promille Grenze (in Dtl.).
Nagut, viele sind sicher auch mit 0,5Promille noch “nüchtern”. 😀
Daniel
Das stimmt doch nicht, in Österreich und generell im Ausland wird es nicht annerkannt, fragt bei der Führerscheinstelle nach oder sonst wo…
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Robert Moss
Da wurdest Du leider falsch informiert.
Wenn Du mir als Fahrlehrer nicht glaubst, kannst Du auch gerne bei Wikipedia schauen oder beim Fahrlehrerverband:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2010-Texte/fpx-10-04-183-BF17.htm
In anderen Ländern ist die Bescheinigung nicht gültig, nur in Deutschland und Österreich!
K Haggerty
Gilt das auch in Italien?
Robert Moss
Nein, in Italien gibt es kein vergleichbares System.
Jörg Kruse
Hallo,
und wie sieht es nach dem 18. Geburtstag aus, wenn man alleine fahren darf, aber den Führerschein noch nicht zugestellt bekommen hat? Darf man dann auch in Österreich noch eine begrenzte Zeit mit der BF17-Bescheinigung allein fahren?
Robert Moss
Sehr gute Frage die ich leider nicht beantworten kann. Ich denke schon, aber 100%ig kann ich das nicht sagen.