wieso, weshalb, warum...
...WER NICHT FRAGT, BLEIBT DUMM!
Hier findet Du eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen (FAQ – Frequently Asked Questions) und natürlich die dazugehörigen Antworten rund um die Themen Fahrschule, Führerschein usw.
Die Liste wird regelmäßig erweitert bzw. aktualisiert. Hast Du eine neue Frage? Diese kannst Du gerne über unser Kontakformular stellen.
Allgemeines rund um den Führerschein
Sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Fahrerlaubnisklassen) kannst du Dich in unserer Fahrschule anmelden.
Du brauchst einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel, ein Passfoto, einen Sehtest, sowie die Teilnahmebescheinigung an einem Erste Hilfe Kurs, oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung.
Eine Möglichkeit wäre der Malteser Hilfsdienst, die bieten regelmäßige Kurse an. Eine andere Option ist der Anbieter „Erste Hilfe Osnabrück„, die Kurse finden dort fast an jedem Wochenende in Vechta, Oyther Str. 1 (in der Nähe vom Landkreis Gebäude) statt. Ihr könnt dort auch den Sehtest und das Passild machen. Seit „Corona“ ist aber eine Reservierung über deren Webseite erforderlich.
Der Erste-Hilfe-Schein läuft nie ab, er ist also noch Jahre später gültig!
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker (z.B. Fielmann, Weiss usw.) oder Augenarzt. Alternativ auch bei den Erste-Hilfe-Kursen von „Erste Hilfe Osnabrück“.
Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre (§12 Abs. 7 FeV) sein.
Das Passfoto muss biometrisch lesbar sein, ein Foto z.B. aus einer Bewerbung geht nicht. Einfach dem Fotografen sagen, dass es ein Führerscheinfoto werden soll, der weiß Bescheid.
Theorie
Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten, also von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Wenn Du noch keinen Führerschein besitzt (Mofa zählt nicht als Führerschein), musst Du unseren Unterricht für die Fahrerlaubnis B/BE 14 x besuchen. Für die Klassen A1, A2 oder A benötigst Du 16 Unterrichte. Solltest Du schon einen Führerschein besitzen, sind es 6 Unterrichte weniger. Mehr Infos findest Du hier.
Die Themen wechseln fortlaufend von Unterricht zu Unterricht. Es ist also durchaus sinnvoll regelmäßig teilzunehmen, da Du so am meisten lernst und besser auf Deine Prüfung vorbereitet wirst. Grundsätzlich besteht aber keine Pflicht an allen Themen (nur die klassenspezifischen Unterrichte sind obligatorisch) teilzunehmen, im Prinzip kannst Du Dir auch 12 x das Thema 1 anhören.
Ja, natürlich! Mit unserer Fahrschul App kannst Du Dich nicht nur auf die theoretische Prüfung vorbereiten, sie zeigt Dir auch Deinen Ausbildungsstand an. Es werden z.B. Deine Unterrichte und Fahrstunden aufgelistet und Du siehst immer ganz genau welche Kosten aktuell offen sind.
Nachdem Du Deine kompletten Antragsunterlagen abgegeben hast, sowie die Mindeststunden absolviert hast und frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Du darfst bei den Klassen A1, A2, A und B 10 Fehlerpunkte haben, aber keine 2 Fragen falsch beantworten die jeweils mit 5 Punkten bewertet werden! Bei Vorbesitz einer anderen Klasse darfst Du nur noch 6 Fehlerpunkte machen, bekommst dafür aber auch weniger Fragen.
Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Eine Sperre wie früher gibt es nicht mehr.
Deine bestandene theoretische Prüfung ist 12 Monate gültig. Du musst daher innerhalb dieses Zeitraumes, Deine praktische Prüfung ablegen und bestehen. Solltest Du innerhalb von 1 Jahr die praktische Prüfung nicht bestehen, musst Du die theoretische Prüfung erneut ablegen.
Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch
Praxis
Eine Fahrstunde dauert exakt 45 Minuten (wie in der Schule). Wie lange die Übungsfahrt im konkreten Fall dauert ist unterschiedlich. Bei Fahrschülern aus Lohne fahren wir in der Regel 90 Minuten (2 Fahrstunden) am Stück, da wir ja häufig ins Prüfungsgebiet nach Vechta fahren müssen und das bei 45 Minuten zu knapp wird. Bei der Nachtfahrt können es auch mal 3 Fahrstunden am Stück werden, natürlich machen wir dann eine kleine (Snack-)Pause zwischendurch.
Gerade an Vormittagen ist es in der Fahrschule teilweise recht ruhig, wenn Du also Urlaub, schulfrei oder ein paar Freistunden hast, wäre der Vormittag der ideale Termin. Teilweise sind diese Termine auch noch kurzfristig zu belegen (einfach mal nachfragen).
Melde Dich so früh wie möglich bei Deinem Fahrlehrer, damit er die Fahrstunde ggf. weiter vergeben kann. Solltest Du Dich nicht melden und der Fahrlehrer kommt vergeblich zu Dir, musst Du die Fahrstunde komplett bezahlen!
Je nach Fahrerlaubnisklasse in der Regel zwischen 55 – 70 Minuten, das liegt z.T. auch im Ermessen des Prüfers.
Die Prüfungen beginnen fast ausnahmslos beim TÜV in Vechta. Sollte es dennoch mal eine Änderung geben, werden wir darüber natürlich rechtzeitig informieren.
Auf jeden Fall! Was besseres kann Dir doch gar nicht passieren, so lernst Du unter fachkundiger Betreuung das Fahren bei Eis und Schnee und bist für Deine ersten eigenständigen Winterfahrten gut vorbereitet.
Ja, wir haben ein Automatik-Fahrzeug in unserem Fuhrpark. Mit dem kannst Du auf Wunsch die Fahrstunden und natürlich auch die Prüfung machen.
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B (bzw. Klasse 3) sein und darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
Die Anzahl an Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Du solltest aber nur Personen eintragen, mit denen Du auch wirklich fährst. Das Straßenverkehrsamt nimmt pro Person eine Gebühr von ca. 7,50 €.
Ja, jede Begleitperson muss in die Prüfbescheinigung eingetragen werden, es können also keine “spontanen” Begleiter gewählt werden!
Es ist völlig egal wo die Begleitperson sitzt, im Prinzip wäre auch der Kofferraum möglich (wenn da Sitze sind).
Sonstiges
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, es ist immer davon abhängig wie viele Fahrstunden benötigt werden. Es ist wie in der Schule, der eine lernt etwas schneller und besser als der andere.
Unsere Angebote und die aktuelle Preisliste findest Du hier.
Obwohl die theoretische Prüfung auch in einer Fremdsprache abgelegt werden kann, ist eine ausreichende Kommunikation in deutscher Sprache notwendig. Insbesondere mit Blick auf die praktische Ausbildung ist es unerlässlich das der Fahrschüler den Fahrlehrer bzw. Prüfer gut versteht.
Aus diesem Grund ist bei uns zwingend der bestandene Sprachkurs B1 (oder vergleichbare Qualifikation) erforderlich. Ohne diese Fähigkeit müssen wir die Anmeldung und Ausbildung leider ablehnen.
Wir bieten euch verschieden Sparmöglichkeiten an. Wenn ihr euch mit mehreren Personen anmeldet oder wenn Familienmitglieder schon bei uns waren gibt es Vergünstigungen. Sparen könnt ihr auch bei Vorauszahlungen. Alle Infos findet ihr auf dieser Seite.
Der Grundbetrag und das Lehrmaterial sind sofort bei der Anmeldung zu zahlen. Die Gebühren vom Straßenverkehrsamt werden nach Antragstellung fällig. Fahrstunden werden jeweils bei ca. 300 € abgerechnet.
Sollte die aktuelle Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen worden sein, ist nur noch die Zahlung im „Vorkasseprinzip“ möglich. Alle weiteren Fahrstunden und Leistungen müssen also vorab bezahlt werden.
Spätestens zur praktischen Prüfung muss der volle Rechnungsbetrag bezahlt werden, sonst findet die Prüfung nicht statt!
SSID: gast@fahrschule-moss.de
Passwort: FahrschuleMoss
Verschlüsselung: WPA2
Empfänger: Fahrschule Moss
IBAN: DE60 2805 0100 0091 0994 32
BIC: SLZODE22XXX
Ihr könnt euch den nebenstehenden QR-Code in eurer Banking-App verwenden.
Nur noch Betrag und Verwendungszweck eintragen und fertig.
Ja, natürlich. Entweder in den Bürozeiten oder direkt in der Fahrstunde. Der Fahrlehrer wird euch in beiden Fällen eine Quittung ausstellen.