hohe mathematik...
...FÜR ANGEHENDE KRAFTFAHRER
Um Fahrschülern ein besseres Gefühl zur Bewertung von Gefahrensituationen zu vermitteln, gibt es einige Formeln, die ein wichtiger Bestandteil der Führerscheinausbildung sind.
Diese Faustformeln sollen angehenden Fahranfängern die Möglichkeit geben mit einfachen Rechnungen die eigene Geschwindigkeit und den daraus resultierenden Anhalteweg zu überprüfen.
Aber nicht nur die Fahranfänger sollen hier angesprochen werden, auch der ein oder anderen erfahrenen Kraftfahrer sollte sich diese Formeln nochmal vornehmen und ggf. seine eigene Fahrweise überdenken.
Dies gilt insbesondere für die Abstandsregeln (sowohl nach vorne als auch zu den Seiten) und die Regeln für das Überholen im weiteren Verlauf diese Seite.
bremsen, reagieren usw...
...DAUERT LÄNGER, ALS MAN DENKT!
1. Der Reaktionsweg
Beispiel:
Anders ausgedrückt Du legst eine Strecke von mehr als 3 PKW-Längen zurück, ohne überhaupt langsamer zu werden, sprich zu bremsen!
2. Der Bremsweg
Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Ende der Bremsung zurücklegt. Also erst ab dem Zeitpunkt an dem wirklich die Bremse betätigt wird. Berechnen kann man den Bremsweg wie folgt:
Beispiel:
Das entspricht in etwa ein Viertel der Länge eines normalen Fußballfeldes! Bei 100 km/h sind es übrigens schon 100 Meter Bremsweg.
3. Die Gefahrenbremsung
Eine Besonderheit stellt die sogenannte „Gefahrenbremsung“ da. Bei dieser wird das Fahrzeug mit größtmöglicher Verzögerung zum Stillstand gebracht (Vollbremsung mit “quietschenden Reifen” bzw. mit eingreifender ABS-Unterstützung). Zur Berechnung nehmen wir die Bremswegformel, halbieren das Ergebnis aber.
Beispiel:
Auch bei der Gefahrenbremsung vervierfacht sich der Bremsweg bei Verdoppelung der Geschwindigkeit!
4. Der Anhalteweg
Der Anhalteweg ist die Summe der Addition von Reaktionsweg (RW) und Bremsweg (BW). Vereinfacht gesagt ist der Anhalteweg die Strecke die ein Fahrzeug vom Erkennen der Situation bis zum Stillstand zurücklegt.
Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h, musst Du also den Reaktionsweg von 15 m und den Bremsweg von 25 m addieren und kommst so auf einen Anhalteweg von 40 Metern!
Anders ausgedrückt entspricht das einer Länge von 100 hintereinander gestellter Cola Kisten!
abstände und co.
...NACH VORNE UND ZUR SEITE
1. Abstand zum Vorausfahrenden
Aus den vorangegangen Faustformeln lassen sich auch die Abstandsregeln ableiten. Der Abstand zum Vorausfahrenden muss immer so groß sein das eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Dies kann nur erreicht werden wenn wir mindestens unseren Reaktionsweg (plus einer Sicherheitsreseve) als Abstand einhalten.
Damit wir aber während der Fahrt nicht ständig unsere Reaktionswege ausrechnen müssen, gibt es 4 einfache Regeln die Du zwingend beherzigen solltet!
"Halber Tacho"
Für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften gilt: halber Tachostand in Metern.
Beispiel: Bei 50 km/h = 25 Meter Abstand oder bei 80 km/h = 40 Meter Abstand.
"2 Sekunden"
Alternativ zum "halben Tacho" kann man außerorts die 2-Sekunden-Regel anwenden.
Einfach immer einen Abstand nach vorne einhalten der > 2 Sekunden ist.
"3 PKW-Längen"
Innerhalb geschlossener Ortschaften (Stadtverkehr) gilt die Regel:
Mindestens 15 Meter oder min. drei Pkw-Längen Abstand.
"Doppelter Abstand"
Bei schlechter Sicht oder Straßenverhältnissen gilt: Sicherheitsabstand verdoppeln.
Das gleiche gilt für “Züge” (Fahrzeuge mit Anhänger) über 7 Meter Gesamtlänge!
2. Abstand zur Seite
Neben den Abständen nach vorne müssen auch immer die Seitenabstände (z.B. beim Überholen oder Vorbeifahren) von uns beachtet werden, auch hier gibt es einfache Regeln:
min. 1 Meter Seitenabstand...
...zu mehrspurigen Fahrzeugen (PKW, LKW, Busse usw.)
Innerorts: min. 1,5 Meter Seitenabstand...
...zu 2-Radfahrern (Fahrräder, Mofas, Motorräder, E-Scooter usw.) Bei Steigungen sogar min. 2 m Abstand halten.
Innerorts: min. 1,5 Meter Seitenabstand...
...zu Fußgängern
Außerorts: min. 2 Meter Seitenabstand...
...zu 2-Radfahrern (Fahrräder, Mofas, Motorräder, E-Scooter usw.)
Außerorts: min. 2 Meter Seitenabstand...
...zu Fußgängern
Kann man beim Überholen die Sicherheitsabstände nicht einhalten, weil z.B. die Straße zu eng ist oder Gegenverkehr (Radfahrer gehören auch dazu) kommt, gilt ein Überholverbot. Sprich wir bleiben erst dahinter und warten ab bis es ausreichen Platz gibt.
überholweg...
...IMMER LANG GENUG PLANEN!
Der Überholweg
Der Überholweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug für einen sicheren Überholvorgang (Einhaltung der Sicherheitsabstände) benötigt.
Für die Berechnung des Überholweges brauchen wir verschiedene Angaben. Zuerst brauchen wir die Geschwindigkeit unseres Fahrzeuges (V1) und dann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges welches überholt werden soll (V2).
Des Weiteren brauchen wir den Wert L, er besteht aus Länge des eigenen Fahrzeugs + Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden + Länge des zu überholenden Fahrzeugs + Einscherabstand (Sicherheitsabstand nach dem Überholen).
Beispiel:
Damit hast Du alle wichtigen Daten und wir brauchen nur noch den Wert L mit den Sicherheitsabständen (halber Tacho) vervollständigen (4,5 m + 50 m + 15,5 m + 50 m), also insgesamt 120 m.
Tragen wir das Ganze nun in die Formel ein ergibt sich folgende Rechnung:
Reicht es also wenn ich 400 m Abstand zum Gegenverkehr habe?
Auf gar keinen Fall!
Du darfst nicht vergessen, das sich der Gegenverkehr ja mit der gleichen Geschwindigkeit nähert. Wenn Du also 200 m gefahren bist, ist auch der Gegenverkehr 200 m gefahren und es würde unweigerlich zum Unfall kommen.
Der Abstand zum Gegenverkehr muss doppelt so groß wie der Überholweg sein!
In unserem Beispiel (welches auch in der Prüfung bzw. der App vorkommt) musst Du also 800 m Abstand zum Gegenverkehr haben, erst dann ist ein sicheres Überholen möglich.