für jeden...
...WAS DABEI!
Führerscheinklassen gibt es ja – EU sei Dank – so einige in Deutschland. Da den Überblick zu behalten ist manchmal echt kompliziert. Deshalb erläutern wir auf dieser Seite auch nur die Klassen die bei uns auch ausgebildet werden.
Wie Du siehst sind hier die LKW- und Busklassen nicht vorhanden, da wir uns auf den PKW- und Motorradbereich spezialisiert haben, genauer gesagt auf die Klassen AM, A1, A2, A sowie B, BE, die A1 Motorradschulung B196 und natürlich den Mofaschein.
Mofa
einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindesalter: 15 Jahre
Vorbesitz: –
Einschluss: –
Klasse AM
2-rädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und max. 50 cm³ Hubraum bzw. max. 4 KW Nennleistung bei Elektromotoren. 3-rädrige Kleinkrafträder und 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotoren, max. 4 kW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren oder max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.
Vorbesitz: –
Einschluss: –
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH und max. 15 kW Motorleistung.
Mindesalter: 16 Jahre
Vorbesitz: –
Einschluss: Klasse AM
Klasse B196
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. 3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH und max. 15 kW Motorleistung.
Mindesalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B min. 5 Jahre
Einschluss:
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindesalter: 18 Jahre
Vorbesitz: –
Einschluss: Klasse AM, A1
Klasse A
Krafträder mit einer bbH von mehr als 45 km/h, mehr als 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg. 3-rädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³.
Vorbesitz: –
Einschluss: Klasse AM, A1 und A2
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM, oder Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Vorbesitz: –
Einschluss: Klasse AM und L
Klasse B96
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 4250 kg.
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: –
Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger bis zu einer zGM von 3,5 t, wenn diese nicht unter Klasse B oder B96 fallen.
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: B96
Klasse L
Land- oder forstwirtschaftlich genutze Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 32km/h, mit Anhängern nicht mehr als 25km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bbH von nicht mehr als 25km/h.
Mindesalter: 16 Jahre
Vorbesitz: –
Einschluss: –