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Begleitetes Fahren 
Früh übt sich...

gut begleitet...

...SICHER FAHREN!

Mit dem “Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)″ sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs kennen lernen.

Der Beginn des selbständigen Autofahrens ist für Fahranfängerinnen und Fahranfänger mit einem sehr hohen Unfallrisiko verbunden. Statistisch gesehen verunglücken 18-24-Jährige rund doppelt so oft im Straßenverkehr wie der Rest der Bevölkerung.

Niedersachsen hat als erstes deutsches Bundesland das Modell “Begleiteten Fahrens ab 17″ bereits im April 2004 eingeführt. Die Ergebnisse zeigen eine deutliche Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos sowie eine hohe Akzeptanz bei den Jugendlichen.Infolge der überzeugenden Zahlen hat daher auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar 2010 empfohlen, das Begleitete Fahren auf Dauer im Straßenverkehrsgesetz zu verankern und es in das neue Verkehrssicherheitsprogramm der EU aufzunehmen.

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitete Fahren ab 17 nun bundesweit gesetzlich verankert.

Der Ablauf der B17-Ausbildung ähnelt dem der normalen Fahrschulausbildung, es müssen nur einige Auflagen bzw. Voraussetzungen beachtet werden, die wir nun kurz erläutern wollen.

Voraussetzungen...

...FÜR DIE ANMELDUNG ZUM BEGLEITETEN FAHREN

16,5 Jahre

ist das Mindesalter. Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag kannst Du Dich also bei uns anmelden.

Erlaubnis der Eltern

Deine Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen mit dem begleiteten Fahren ab 17 einverstanden sein.

mind. 1 Begleitperson

Du musst schon bei Antragstellung min. 1 Begleitperson benennen die bestimmte Anforderungen erfüllen muss.

Ausweis- und Führerscheinkopien

Von jeder Begleitperson musst Du eine Kopie vom Ausweis und vom Führerschein vorlegen.

AUFLAGEN...

...DER BEGLEITPERSON(EN)

30 Jahre...

...ist das Mindestalter einer Begleitperson. Geschwister scheiden hier in der Regel häufig aus.

5 Jahre...

...ist die Zeitspanne wie lang Deine Begleitperson schon den Führerschein besitzen muss.

1 Punkt...

...ist die maximale Anzahl an Punkten, die Deine Begleitperson im Fahreignungsregister (Verkehrszentralregister) in Flensburg haben darf.

0,5 ‰...

...höher darf der Alkoholgehalt Deiner Begleitperson nicht sein. Die besoffenen angetrunkenen Eltern von einer Party abholen, kannst Du vergessen!

BF17...

...DIE AUSBILDUNG UND WEITERE INFOS

Die BF-17 Ausbildung unterscheidet sich nicht von der “normalen” Ausbildung. Es werden die gleichen Inhalte vermittelt und auch der Ablauf ist identisch. Dies gilt auch für die Prüfungsvoraussetzungen (Mindestunterricht usw.).

Folgende Fakten sind für Dich eventuell noch interessant:

Die Probezeit beginnt schon mit 17

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der BF17 Prüfbescheinigung, wenn Du also rechtzeigtig fertig wirst mit 17 Jahren.

Begleitperson darf auch hinten sitzen

Es gibt keinen festgelegten Sitzplatz für Deine Begleitperson. Du musst nur eine dabei haben, ob die nun auf dem Beifahrer- oder Rücksitz Platz nimmt, ist egal.

Zu Beginn keinen Kartenführerschein

Nach der erfolgreichen Prüfung erhältst Du “nur” eine rosa Prüfbescheinigung, keinen “echten” Führerschein. Diese Prüfbescheinigung ist nur im Inland und Österreich gültig.

Ausweispflicht

Die BF17 Prüfbescheinigung ist nur in Verbindung mit Deinem Ausweis gültig, denk dran den immer einzupacken.

Gültig auch noch nach Deinem 18. Geburtstag

Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monaten nach Deinem 18. Geburtstag gültig, Du brauchst also nicht zwingend am Geburtstag zum Straßenverkehrsamt, sondern darfst mit der BF17 Bescheinigung weiterfahren.

Ab 18 alleine fahren

Ab dem 18. Geburtstag, darfst Du automatisch ohne Begleitperson fahren, auch wenn Du Deinen “echten” Führerschein noch nicht abgeholt hast.

Weitere Informationen findest Du auch in der aktuellen Broschüre zum begleiteten Fahren ab 17.